Coaching-Vertrag „Soul Journey“

zwischen:


Coachin                                                                                 

Tina Böhme                                                                              

Puschkinpromenade 5                                                             

03044 Cottbus

 

und Klient:in

__________________________                                                                                              Name Klient:in

__________________________                                                                                              Straße Klient:in

__________________________                                                                                              PLZ, Ort Klient:in

 

Präambel

Die Parteien beabsichtigen, im Rahmen der „Soul Journey“ (Einzel-Intensiv-Begleitung) für 90 Tage zusammenzuarbeiten. Die Coachin (Auftragnehmerin) wird für die Klientin (Auftraggeberin) ein Coaching zu dem von ihr eingebrachten Anliegen durchführen.

Die Zusammenarbeit beruht auf Kooperation, ehrlicher Kommunikation und gegenseitigem Vertrauen. Die Coachin wird nach bestem Wissen und Gewissen für das Anliegen der Klientin zieldienliche Methoden und Interventionen auswählen. Alle angewandten Methoden und Interventionen werden der Klientin gegenüber offengelegt und transparent gemacht.

Der Klientin ist bekannt, dass Coaching ein selbstverantwortlicher Prozess ist, dessen Erfolg von ihrer Veränderungsbereitschaft und ihrem aktiven Engagement abhängt und dass konkrete Ergebnisse nicht garantiert werden können.

Die Coachin steht der Klientin als Prozessbegleiterin, Beraterin und Initiatorin von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der Klientin selbst geleistet.

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Gegenstand des Vertrages ist das Coaching der Klientin zu dem von der Klientin im Vorgespräch und der ersten Sitzung formulierten Anliegen.

1.2 Das Anliegen wird spätestens im Anschluss an die erste Sitzung präzise formuliert und schriftlich festgehalten.

1.3 Änderungen an der Formulierung des Anliegens im Verlaufe des Coaching-Prozesses sind möglich und werden entsprechend dokumentiert.

 

2. Verantwortung der Coachin

2.1 Die Coachin verpflichtet sich, keinerlei Informationen über die Person der Klientin an Dritte weiterzugeben. Falls die Coachin im Rahmen einer Supervision über den Coaching-Prozess sprechen möchte, wird sie dies in anonymisierter Form tun und keinerlei Informationen weitergeben, die einen Rückschluss auf die Identität der Klientin zulassen.

2.2 Die Coachin verpflichtet sich, ihr anvertraute Informationen ausschließlich zu Zwecken des hier vertraglich festgelegten Rahmens zu verwenden.

2.3 Die Coachin verpflichtet sich, alle schriftlichen oder elektronischen Aufzeichnungen zuverlässig so zu verwahren / speichern, dass keine außenstehende dritte Person Zugang dazu bekommen kann.

2.4 Die Coachin verpflichtet sich, die Auswahl und den Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten zum besten Nutzen der Klientin zur Erreichung ihres Anliegens zu planen.

2.5 Sollte die Coachin sich selbst nicht mehr in der Lage sehen, das Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen, wird sie der Klientin eine andere spezialisierte Anlaufstelle empfehlen. Bis dahin angefallene Honorarkosten (anteiliger Programmpreis bzw. Rate) sind davon unabhängig zu zahlen.

2.6 Wenn die Klientin dem zustimmt, werden von den Coaching-Sitzungen samt der darin enthaltenen Praxis-Übungen Audio- oder Video- Aufzeichnungen angefertigt. Die Aufzeichnungen werden der Klientin als Download (via Wetransfer) zur Verfügung gestellt. Die Coachin verpflichtet sich, diese Aufzeichnung höchst vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und niemandem Anderen zugänglich zu machen.

 

3. Verantwortung der Klientin

3.1 Die Klientin erkennt an, dass sie während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen für ihre körperliche und geistige Gesundheit in vollem Umfang selbst verantwortlich ist. Dies bezieht sich auch auf die Einnahme oder das Absetzen von Medikamenten, z.B. Psychopharmaka, im Zeitraum des Coachings.

3.2 Die Klientin erkennt an, dass alle von ihr unternommenen Schritte und Maßnahmen, auch solche, die im Rahmen konkreter Übungen von der Coachin vorgeschlagen werden, ausschließlich im Verantwortungsbereich der Klientin liegen.

 

4. Ort des Coachings

4.1 Die Sitzungen finden wahlweise (nach Absprache) in den Praxisräumen der Coachin in der Puschkinpromenade 5, 03044 Cottbus oder auf Zoom statt. Je nach Coaching-Prozess kann ein Coaching-Treffen auch draußen in der Natur, am Telefon oder in den Räumlichkeiten der Klientin stattfinden (letzteres gilt nur für das Cottbuser Stadtgebiet).

 

5. Zeitlicher Rahmen des Coachings

5.1 Der zeitliche Rahmen der Einzel-Intensiv-Begleitung „Soul Journey“ umfasst 90 Tage.

5.2 Innerhalb der 90 Tage garantiert die Coachin mindestens 6 Deep Dives in Form von ca. 90-minütigen Einzelsitzungen.

5.3 Über die Einzelsitzungen hinaus hat die Klientin für den gesamten Zeitraum der Soul Journey (90 Tage) rund um die Uhr die Möglichkeit, die Coachin via Mail oder Social Messenger Dienst (Whatsapp/Telegram) zu kontaktieren. Die Coachin antwortet in der Regel unter der Woche Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10 und 14 Uhr und möglichst innerhalb von 24h (außer am Wochenende).

5.4 Die Termine für die Einzelsitzungen werden nach Möglichkeit bereits zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt, spätestens jedoch innerhalb der Sitzungen für die jeweilige Folgesitzung.

5.5 Terminänderungen oder Absagen sind spätestens 48h vor dem Termin zu kommunizieren. Für später abgesagte Termine, oder Termine, zu denen die Klientin ohne Absprache nicht erscheint, kann kein Ersatztermin garantiert werden.

5.6 Wird ein gebuchter Termin wiederholt von der Klientin abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

 

6. Kosten

6.1 Das Honorar für die 90 Tage Einzel-Intensiv-Begleitung „Soul Journey“ beträgt 2222,00 EUR (inkl. 19% MwSt).

6.2 In dem Honorar für die 90 Tage Einzel-Intensiv-Begleitung „Soul Journey“ sind alle Aufwände für die Erstellung des Coaching-Programms, die schriftliche Dokumentation, Erstellung der schriftlichen Übungsanleitungen sowie die Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen samt Bereitstellung aller Materialien enthalten.

 

7. Zahlungsmodalitäten

7.1 Die Coachin stellt das Honorar für die 90 Tage Einzel-Intensiv-Begleitung „Soul Journey“ in Rechnung, sobald die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Klientin und Coachin (bspw. im Vorgespräch) getroffen wurde. Eine Ratenzahlung kann ohne Aufpreis vereinbart werden.

7.2 Das Honorar für die 90 Tage Einzel-Intensiv-Begleitung „Soul Journey“ bzw. die erste Rate sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

7.3 Im Falle einer Ratenzahlung wird bei Vertragsabschluss klar vereinbart, wann die weiteren Raten fällig sind (siehe Rechnung).

 

8. Vertragsende, Abbruch der Zusammenarbeit & Kündigung

8.1 Die jeweilige Laufzeit des Vertrages zwischen Coachin und Klientin richtet sich nach dem gebuchten Coaching. Im Falle der Einzel-Intensiv-Begleitung „Soul Journey“ beträgt sie 90 Tage. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, die Klientin hat das gesamte Honorar gezahlt und die Coachin hat die entsprechende Gegenleistung erbracht.

8.2 Bricht die Klientin ein gebuchtes Coaching ab, hat sie keinen Anspruch auf Erstattung ihrer geleisteten Zahlungen, es sei denn, sie legt ein ärztliches Attest vor.

8.3 Die Coachin ist berechtigt, ein Coaching abzusagen, falls sie kurzfristig erkrankt und keinen Ersatz stellen kann. Im vorgenannten Fall wird zunächst versucht, einen Ersatztermin zu finden. Ist dies nicht möglich, erhält die Klientin die Teilnahmegebühr anteilig zurück. Weitergehende Kosten, wie evtl. angefallene Übernachtungs- und Reisekosten seitens der Klientin, werden nicht übernommen.

8.4 Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens der Coachin liegt insbesondere dann vor, wenn die Klientin mehr als zwei Mal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, vorsätzlich gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

 

9. Allgemeines

9.1 Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

9.2 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

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Ort, Datum, Unterschrift Coachin                                                    

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Ort, Datum, Unterschrift Klientin